Insolvenzberatung – strategische Begleitung in der Unternehmenskrise
Drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit erfordert schnelles, strukturiertes Handeln. ARGO Group begleitet Unternehmen, Gesellschafter und Investoren diskret durch alle Phasen der insolvenznahen Beratung – von der Analyse bis zur Stabilisierung.
Insolvenzgründe und Handlungsoptionen
Das deutsche Insolvenzrecht kennt drei Insolvenzgründe – je nach Stadium stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung:
| Insolvenzgrund | Definition | Handlungsoptionen |
|---|---|---|
| Drohende Zahlungsunfähigkeit | Zahlungsunfähigkeit absehbar in 24 Monaten | StaRUG, außergerichtliche Sanierung, Sanierungskonzept |
| Überschuldung | Verbindlichkeiten übersteigen Vermögen | StaRUG, Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan |
| Zahlungsunfähigkeit | Fällige Verbindlichkeiten können nicht beglichen werden | Regelinsolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren |
Unsere Leistungen in der Insolvenzberatung
Analyse & Krisendiagnose
Schnelle Bewertung der finanziellen Lage, Prüfung der Insolvenzgründe nach IDW S11, Identifikation von Handlungsoptionen und Empfehlung des geeigneten Instruments.
Außergerichtliche Sanierung
Entwicklung eines Sanierungskonzepts nach IDW S6, Verhandlungen mit Gläubigern, Banken und Investoren – diskret und ohne öffentliches Verfahren.
StaRUG & vorinsolvenzliche Sanierung
Begleitung durch das StaRUG-Verfahren bei drohender Zahlungsunfähigkeit – Restrukturierungsplan, Gläubigerkoordination, gerichtliche Bestätigung.
Schutzschirmverfahren & Eigenverwaltung
Strategische Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung des Schutzschirmverfahrens – Management bleibt in Kontrolle, strukturierter Insolvenzplan.
Warum frühzeitige Insolvenzberatung entscheidend ist
Der häufigste Fehler in der Unternehmenskrise ist das Zögern. Je früher ein externer Berater einbezogen wird, desto mehr Handlungsoptionen stehen zur Verfügung:
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit: StaRUG, außergerichtliche Einigung, Sanierungskonzept
- Bei Überschuldung: Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan, Debt-to-Equity-Swap
- Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit: Eigenverwaltung, geordnete Abwicklung
Mit jedem Tag, der verstreicht, schrumpfen die Optionen. Eine frühzeitige, strukturierte Insolvenzberatung schützt Gesellschafter vor persönlicher Haftung, sichert Arbeitsplätze und erhält den Unternehmenswert.
Häufige Fragen zur Insolvenzberatung
Wann muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden?
Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit innerhalb von 3 Wochen, bei Überschuldung innerhalb von 6 Wochen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht noch kein Zwang – hier können präventive Instrumente genutzt werden.
Was ist ein Schutzschirmverfahren?
Eine besondere Form der Eigenverwaltung, bei der das Management unter gerichtlichem Schutz einen Insolvenzplan erarbeitet – ohne Verlust der Unternehmenskontrolle.
Kann man Insolvenz noch vermeiden?
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ja – durch StaRUG, außergerichtliche Sanierung oder ein Sanierungskonzept. Entscheidend ist frühzeitiges Handeln.
Ist das Erstgespräch kostenlos?
Ja. Das Erstgespräch bei ARGO Group ist kostenlos und unverbindlich.
Vertrauliches Erstgespräch zur Insolvenzberatung
Wenn Ihr Unternehmen unter finanziellem Druck steht, stehen wir für ein erstes vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Schnelle Reaktion, diskrete Begleitung.
ARGO Group
Ganibu Dambis 36, Riga, Lettland