Insolvenzberatung – strategische Begleitung in der Unternehmenskrise

Drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit erfordert schnelles, strukturiertes Handeln. ARGO Group begleitet Unternehmen, Gesellschafter und Investoren diskret durch alle Phasen der insolvenznahen Beratung – von der Analyse bis zur Stabilisierung.

Erstgespräch anfragen StaRUG Beratung

Insolvenzgründe und Handlungsoptionen

Das deutsche Insolvenzrecht kennt drei Insolvenzgründe – je nach Stadium stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung:

Insolvenzgrund Definition Handlungsoptionen
Drohende Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähigkeit absehbar in 24 Monaten StaRUG, außergerichtliche Sanierung, Sanierungskonzept
Überschuldung Verbindlichkeiten übersteigen Vermögen StaRUG, Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan
Zahlungsunfähigkeit Fällige Verbindlichkeiten können nicht beglichen werden Regelinsolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren

Unsere Leistungen in der Insolvenzberatung

01

Analyse & Krisendiagnose

Schnelle Bewertung der finanziellen Lage, Prüfung der Insolvenzgründe nach IDW S11, Identifikation von Handlungsoptionen und Empfehlung des geeigneten Instruments.

02

Außergerichtliche Sanierung

Entwicklung eines Sanierungskonzepts nach IDW S6, Verhandlungen mit Gläubigern, Banken und Investoren – diskret und ohne öffentliches Verfahren.

03

StaRUG & vorinsolvenzliche Sanierung

Begleitung durch das StaRUG-Verfahren bei drohender Zahlungsunfähigkeit – Restrukturierungsplan, Gläubigerkoordination, gerichtliche Bestätigung.

04

Schutzschirmverfahren & Eigenverwaltung

Strategische Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung des Schutzschirmverfahrens – Management bleibt in Kontrolle, strukturierter Insolvenzplan.

Warum frühzeitige Insolvenzberatung entscheidend ist

Der häufigste Fehler in der Unternehmenskrise ist das Zögern. Je früher ein externer Berater einbezogen wird, desto mehr Handlungsoptionen stehen zur Verfügung:

  • Bei drohender Zahlungsunfähigkeit: StaRUG, außergerichtliche Einigung, Sanierungskonzept
  • Bei Überschuldung: Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan, Debt-to-Equity-Swap
  • Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit: Eigenverwaltung, geordnete Abwicklung

Mit jedem Tag, der verstreicht, schrumpfen die Optionen. Eine frühzeitige, strukturierte Insolvenzberatung schützt Gesellschafter vor persönlicher Haftung, sichert Arbeitsplätze und erhält den Unternehmenswert.

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Häufige Fragen zur Insolvenzberatung

Wann muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden?

Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit innerhalb von 3 Wochen, bei Überschuldung innerhalb von 6 Wochen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht noch kein Zwang – hier können präventive Instrumente genutzt werden.

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Eine besondere Form der Eigenverwaltung, bei der das Management unter gerichtlichem Schutz einen Insolvenzplan erarbeitet – ohne Verlust der Unternehmenskontrolle.

Kann man Insolvenz noch vermeiden?

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ja – durch StaRUG, außergerichtliche Sanierung oder ein Sanierungskonzept. Entscheidend ist frühzeitiges Handeln.

Ist das Erstgespräch kostenlos?

Ja. Das Erstgespräch bei ARGO Group ist kostenlos und unverbindlich.

Vertrauliches Erstgespräch zur Insolvenzberatung

Wenn Ihr Unternehmen unter finanziellem Druck steht, stehen wir für ein erstes vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Schnelle Reaktion, diskrete Begleitung.

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