EU-Sitzverlegung – Unternehmenssitz innerhalb der EU verlegen

Die Verlegung des Unternehmenssitzes innerhalb der EU ist ein strategisches Instrument für internationale Unternehmen und Investoren. ARGO Group begleitet Sie rechtlich, steuerlich und operativ – in Kooperation mit unserem lettischen Rechtspartner Juridico.

Erstgespräch anfragen Alle Leistungen

Was ist eine EU-Sitzverlegung?

Eine EU-Sitzverlegung ist die Verlegung des eingetragenen Sitzes einer Gesellschaft von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen – unter Beibehaltung der Rechtspersönlichkeit. Seit der EU-Mobilitätsrichtlinie (2019/2121), die in Deutschland durch das UmRUG umgesetzt wurde, ist dies für Kapitalgesellschaften vereinfacht möglich – ohne Auflösung und Neugründung.

Die Sitzverlegung ermöglicht es, den Unternehmenssitz dorthin zu verlagern, wo rechtliche, steuerliche oder strategische Rahmenbedingungen am günstigsten sind – ohne das operative Geschäft zu unterbrechen.

Warum Lettland? Vorteile einer Sitzverlegung nach Riga

01

Wettbewerbsfähiges Steuerrecht

Lettland erhebt Körperschaftsteuer erst bei Ausschüttung von Gewinnen (20%). Thesaurierte Gewinne bleiben steuerfrei – ein erheblicher Vorteil für wachstumsorientierte Unternehmen und Holdingstrukturen.

02

EU-Mitglied & Eurozone

Voller Zugang zum europäischen Binnenmarkt, Euro als Landeswährung, EU-Recht als Rechtsrahmen – mit allen Vorteilen eines stabilen EU-Mitgliedsstaats.

03

Modernes Gesellschaftsrecht

Das lettische Gesellschaftsrecht ist modern, flexibel und auf internationale Strukturen ausgerichtet. Die SIA (GmbH-Äquivalent) kann mit minimalem Kapital gegründet und effizient geführt werden.

04

Strategische Lage

Lettland ist die Brücke zwischen West- und Osteuropa – ideal für international tätige Unternehmen und Investoren, die in mehreren Märkten aktiv sind.

Deutschland ↔ Lettland: Vergleich der Rahmenbedingungen

Kriterium Deutschland Lettland
Körperschaftsteuer 15% + Gewerbesteuer (~30% effektiv) 20% nur bei Ausschüttung
Rechtsform (GmbH-Äquivalent) GmbH (mind. 25.000 EUR Kapital) SIA (ab 1 EUR Kapital)
EU-Mitgliedschaft Ja Ja
Währung Euro Euro
Sprachen der Beratung Deutsch, Englisch Lettisch, Englisch, Russisch, Deutsch
Thesaurierungsvorteil Nein Ja – Gewinne steuerfrei bis Ausschüttung

Unser Vorgehen bei der EU-Sitzverlegung

01

Analyse & Strukturberatung

Prüfung der rechtlichen und steuerlichen Ausgangssituation, Identifikation der optimalen Zielstruktur, Risikobewertung und Empfehlung des geeigneten Verfahrens.

02

Rechtliche Umsetzung

Koordination der notariellen und registerrechtlichen Schritte in Deutschland und Lettland – in Kooperation mit unserem Partner Juridico, Riga.

03

Steuerliche Begleitung

Abstimmung mit Steuerberatern in beiden Jurisdiktionen, Prüfung von Wegzugsbesteuerung, DBA-Anwendung und optimaler Holdingstruktur.

04

Operative Koordination

Begleitung aller operativen Schritte – von der Behördenkommunikation über die Mitarbeiterinformation bis zur Umstellung von Bankverbindungen und Verträgen.

Unser Partner: Juridico, Riga

In Kooperation mit Juridico, einer der führenden lettischen Rechtskanzleien mit über 25 Jahren Erfahrung, bieten wir umfassende juristische Unterstützung für internationale Unternehmen im deutsch-lettischen Wirtschaftsraum – von Corporate Governance bis AML-Compliance.

Unser gemeinsames Team berät auf Deutsch, Englisch, Lettisch und Russisch – und versteht die Anforderungen des deutschen Handelsrechts ebenso wie die lettischen und europäischen Rechtsrahmen.

Juridico Website besuchen ›

Häufige Fragen zur EU-Sitzverlegung

Was ist eine EU-Sitzverlegung?

Die Verlegung des eingetragenen Sitzes einer Gesellschaft von einem EU-Staat in einen anderen – unter Beibehaltung der Rechtspersönlichkeit, ohne Auflösung und Neugründung.

Welche Vorteile hat Lettland als Zielland?

Körperschaftsteuer erst bei Ausschüttung (20%), EU-Mitglied, Euro, modernes Gesellschaftsrecht, strategische Lage zwischen West- und Osteuropa.

Wie lange dauert eine EU-Sitzverlegung?

In der Regel drei bis sechs Monate – abhängig von Rechtsform, beteiligten Behörden und Transaktionskomplexität.

Für welche Rechtsformen ist es möglich?

GmbH, AG in Deutschland; SIA, AS in Lettland; sowie die Europäische Gesellschaft (SE) können ihren Sitz innerhalb der EU verlegen.

Ist das Erstgespräch kostenlos?

Ja. Kostenlos und unverbindlich. Kontakt: argo.consulting.eu@gmail.com

EU-Sitzverlegung anfragen

Wenn Sie eine Sitzverlegung innerhalb der EU planen, stehen wir für ein erstes vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Schnelle Reaktion, diskrete Begleitung, vollständige Koordination in beiden Jurisdiktionen.

ARGO Group

Ganibu Dambis 36, Riga, Lettland

argo.consulting.eu@gmail.com

+49 151 24319389 / +371 26 271 909

Beratung anfragen