StaRUG: Wie Unternehmen die Insolvenz vermeiden können
Seit Januar 2021 gibt es in Deutschland ein Instrument, das vielen Unternehmern noch kaum bekannt ist – und das in der richtigen Situation die Insolvenz verhindern kann: das StaRUG. Dieser Artikel erklärt, wie es funktioniert, wer es nutzen kann und worauf es ankommt.
Was ist das StaRUG?
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Es setzt die europäische Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie 2019/1023) in deutsches Recht um und schließt die Lücke zwischen außergerichtlicher Einigung und formalem Insolvenzverfahren.
Das Kernelement: Unternehmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit können ihre Verbindlichkeiten restrukturieren – ohne öffentliches Insolvenzverfahren, ohne Kontrollverlust, ohne die damit verbundene Stigmatisierung.
Wer kann StaRUG nutzen?
Das StaRUG steht Unternehmen offen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Drohende Zahlungsunfähigkeit – aber noch keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit
- Sanierungsfähiges Geschäftsmodell – das Unternehmen ist grundsätzlich lebensfähig
- Identifizierbare Gläubigerstruktur – die relevanten Gläubiger sind bekannt
- Mehrheitsfähiger Restrukturierungsplan – eine Mehrheit der Gläubiger ist erreichbar
Nicht geeignet ist StaRUG, wenn bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist – dann greifen die Regelungen der Insolvenzordnung (InsO).
Wie läuft ein StaRUG-Verfahren ab?
Ein typisches StaRUG-Verfahren durchläuft folgende Phasen:
Prüfung der finanziellen Lage, Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit, Analyse der Gläubigerstruktur, Prüfung der StaRUG-Eignung.
Erstellung des Restrukturierungsplans, Klassifizierung der Gläubiger in Gruppen, Ausarbeitung der Restrukturierungsmaßnahmen und der Abstimmungsszenarien.
Das Restrukturierungsvorhaben kann beim zuständigen Restrukturierungsgericht angezeigt werden – um gerichtliche Schutzinstrumente (Stabilisierungsanordnung, Vollstreckungsschutz) zu aktivieren.
Verhandlungen mit den Gläubigergruppen, Abstimmung über den Restrukturierungsplan. Erforderlich: Mehrheit von 75% je Gruppe nach Forderungsbeträgen.
Das Gericht bestätigt den Restrukturierungsplan – er wird damit für alle Gläubiger verbindlich, auch für überstimmte Minderheitsgläubiger.
Der entscheidende Vorteil: Diskretion
Im Gegensatz zum formalen Insolvenzverfahren läuft das StaRUG-Verfahren nicht öffentlich. Es erscheint nicht im Insolvenzregister, Kunden und Lieferanten erfahren davon in der Regel nichts. Das Management behält die Kontrolle über das Unternehmen.
Für viele Unternehmen ist dieser Aspekt entscheidend: Eine öffentliche Insolvenz kann Kundenbeziehungen zerstören, Lieferantenkredite entziehen und Schlüsselmitarbeiter zur Kündigung veranlassen. StaRUG vermeidet all das.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Die häufigste Fehler: zu lange warten. StaRUG erfordert, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist. Je früher das Verfahren eingeleitet wird, desto mehr Handlungsoptionen stehen zur Verfügung.
Frühwarnzeichen, bei denen professionelle Beratung sinnvoll ist:
- Liquiditätsengpässe in den nächsten 12–24 Monaten absehbar
- Kreditlinien ausgeschöpft oder gekündigt
- Verluste über mehrere Quartale
- Gläubiger drängen auf Rückzahlung
- Banken signalisieren Sonderbetreuung
Fazit
StaRUG ist ein mächtiges Instrument – aber nur, wenn es rechtzeitig eingesetzt wird. Es erfordert Expertise in Restrukturierungsrecht, Finanzmodellierung und Gläubigerverhandlungen. Die Kombination aus Diskretion, Geschwindigkeit und Kontrollerhalt macht es zur ersten Wahl für Unternehmen, die die Insolvenz vermeiden wollen.
ARGO Group – StaRUG Beratung
Wir begleiten Unternehmen durch das gesamte StaRUG-Verfahren – von der ersten Analyse bis zur gerichtlichen Bestätigung des Restrukturierungsplans. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Kann man mit StaRUG wirklich die Insolvenz vermeiden?
Ja – wenn drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt und das Geschäftsmodell grundsätzlich tragfähig ist. StaRUG ermöglicht Schuldenrestrukturierung ohne öffentliches Insolvenzverfahren.
Wie schnell muss man handeln?
So früh wie möglich. StaRUG setzt voraus, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Je früher, desto mehr Optionen.
Was passiert, wenn StaRUG scheitert?
Weitere Optionen bleiben offen: Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung oder reguläres Insolvenzverfahren. Ein gescheitertes StaRUG bedeutet nicht automatisch das Ende des Unternehmens.