Sanierungskonzept nach IDW S6 – Aufbau, Inhalt und Praxis
Ein Sanierungskonzept nach IDW S6 ist in Deutschland der de facto Standard, wenn es darum geht, die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens nachzuweisen. Banken, Gerichte und Investoren verlangen es – aber was steckt dahinter? Dieser Leitfaden erklärt Aufbau, Inhalt und Praxis.
Was ist IDW S6?
IDW S6 ist der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) für die Erstellung von Sanierungskonzepten. Er ist kein Gesetz, aber in der Praxis der Maßstab, an dem sich Banken, Restrukturierungsgerichte und Investoren orientieren, wenn sie die Seriosität und Tragfähigkeit eines Sanierungsplans beurteilen.
Parallel existiert der IDW S11 – er befasst sich mit der Feststellung von Insolvenzgründen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) und ist häufig Vorarbeit zum Sanierungskonzept nach IDW S6.
Aufbau eines Sanierungskonzepts nach IDW S6
Ein vollständiges Sanierungskonzept nach IDW S6 umfasst typischerweise folgende Elemente:
Darstellung der wirtschaftlichen Lage, Analyse der Krisenursachen (strategische, operative, finanzielle Krise), Einschätzung des Krisenstadiums.
Beschreibung des Zielzustands nach erfolgreicher Sanierung – Geschäftsmodell, Marktposition, Organisationsstruktur und strategische Ausrichtung.
Konkrete Restrukturierungsmaßnahmen – operativ (Kostenreduktion, Prozesse, Personal), finanziell (Schuldenrestrukturierung, Kapitalmaßnahmen) und strategisch (Portfoliobereinigung, Neuausrichtung).
Integrierte Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung für mindestens zwei bis drei Jahre – mit und ohne Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen (Ist-Planung vs. Sanierungsplanung).
Schlussfolgerung: Ist das Unternehmen nach Umsetzung der Maßnahmen wettbewerbsfähig und nachhaltig lebensfähig? Dies ist der Kernaussage, die Banken und Gerichte verlangen.
Wann wird ein Sanierungskonzept benötigt?
In der Praxis wird ein Sanierungskonzept nach IDW S6 in folgenden Situationen benötigt:
- Bankengespräche: Kreditstundung, Restrukturierung von Darlehen, Fortführung von Kreditlinien
- StaRUG-Verfahren: Grundlage für den Restrukturierungsplan und die Gläubigerverhandlungen
- Schutzschirmverfahren: Nachweis der Sanierungsfähigkeit gegenüber dem Gericht
- Investorengespräche: Strukturiertes Informationsdokument für potenzielle Investoren
- Gesellschafterbeschlüsse: Entscheidungsgrundlage für Kapitalmaßnahmen
Vollständiges vs. vereinfachtes Konzept
In der Praxis wird zwischen einem vollständigen IDW S6-Konzept und einem vereinfachten Sanierungskonzept unterschieden:
| Kriterium | Vollständiges IDW S6 | Vereinfachtes Konzept |
|---|---|---|
| Umfang | 50–150 Seiten | 15–30 Seiten |
| Erstellungsdauer | 4–8 Wochen | 1–3 Wochen |
| Akzeptanz bei Banken | Vollständig | Eingeschränkt |
| Geeignet für | Bankengespräche, StaRUG, Gericht | Interne Steuerung, erste Orientierung |
| Finanzplanung | Vollständig integriert (3 Jahre+) | Vereinfacht (12 Monate) |
Fazit
Ein Sanierungskonzept nach IDW S6 ist kein bürokratisches Dokument – es ist die strategische Grundlage jeder erfolgreichen Restrukturierung. Es schafft Klarheit über die Krisenursachen, definiert den Weg zur Sanierung und gibt Banken, Gläubigern und Investoren die Sicherheit, die sie für ihre Entscheidungen brauchen.
Entscheidend ist die Qualität: Ein oberflächliches Konzept überzeugt keine Bank und hält vor Gericht nicht stand. ARGO Group erstellt Sanierungskonzepte, die in der Praxis funktionieren.
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Häufige Fragen
Ist IDW S6 gesetzlich vorgeschrieben?
Nein – aber de facto Marktstandard. Banken und Gerichte verlangen IDW S6-konforme Konzepte als Nachweis der Sanierungsfähigkeit.
Wie lange dauert die Erstellung?
Vollständiges IDW S6-Konzept: 4–8 Wochen. Vereinfachtes Konzept: 1–3 Wochen.
Was kostet ein Sanierungskonzept?
Abhängig von Komplexität und Umfang. Erstgespräch kostenlos. Kontakt: argo.consulting.eu@gmail.com